Inkassobüros existieren bereits seit dem Jahre 1872; in diesem Jahr eröffnete das erste seiner Zunft die Pforten. Damals hieß das: " Auskunfts- und Kontrollbureau". Seit dieser Zeit hat sich auf dem Sektor "Inkasso" sehr viel getan. So haben sich ca. 600 von etwa 750 existierenden Inkassofirmen in einem Bundesverband zusammengeschlossen, um ihre Positionen und Angelegenheiten auch gegenüber der öffentlichkeit und der Politik wirksam vertreten zu können. Dieser Bundesverband existiert seit 1956. Mehr als 500.000 Auftraggeber wenden sich Hilfe suchend an Inkassounternehmen, und diese versuchen die Forderungen - das Inkasso - zu realisieren. So verfügen die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen zusammen über eine Abdeckung des Marktes zu 90%.
Gerade mittelständige und größere Unternehmen kennen das Dilemma offener Forderungen - das Inkasso! Drohen gerade diese offenen Posten die Firmen selber in ein finanzielles Dilemma zu stürzen, so greifen sie gerne auf die Hilfe von Inkassounternehmen zurück, ehe es für sie zu spät sein kann. Die Inkassounternehmen wissen denn auch, auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung, wie man offene Forderungen beitreibt, denn sie verfügen über viel Erfahrung im Umgang mit Schuldnern. Auch in diese Branche haben die modernen Mittel der Technik Einzug gehalten, gibt es doch zum Beispiel eine Mahn - und überwachungssoftware, die die Arbeit gravierend erleichtert. Hinzu kommt, dass sie vielfach über fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Situation der Schuldner haben, - sei es ein Unternehmen oder ein Verbraucher.
Mit Nachdruck ist an dieser Stelle einmal zu sagen, dass ein Inkassounternehmen, wenn es tätig werden will, eine behördliche Erlaubnis benötigt- es gibt generell keine Handlungsfreiheit im rechtsleeren Raum. Das führte und führt zu immer mehr Sicherheit für die beauftragenden Unternehmen, die ihr Inkasso nicht nur in kompetenten sondern auch in rechtssicheren Händen wissen. So sind denn auch die Mitarbeiter von Inkassounternehmen sowohl Experten in Bezug auf den Einzug der Forderungen (Inkasso) als auch im Umgang mit Schuldnern. Wichtig hierbei ist nämlich einen Ausgleich zu schaffen zu der aktuellen Situation der offenen Forderung und der Tatsache, dass der Schuldner ja auch gleichzeitig Kunde ist. Hier heißt es nun professionell eine emotionslose und sachliche Fallbearbeitung in die Wege zu leiten, um die bestehenden Vertragsbeziehungen nicht zu gefährden sondern im besten Fall sogar zu erhalten. Vor allem mittelständigen Unternehmen ist anzuraten, diese so sensible Angelegenheit in die Hände von Profis zu legen. Das Mahnwesen stellt eine sensible und mitunter auch schwierige Aufgabe dar; abgesehen hält sie den Unternehmer von der Konzentration auf sein Kerngeschäft ab und läuft so Gefahr nicht mehr wettbewerbsgerecht tätig sein zu können.
Inkassounternehmen bilden eine Art "Pufferzone" zwischen den Unternehmen (Mahnabteilung, Rechtsanwalt und gegebenenfalls Gerichtsvollzieher) einerseits und dem Schuldner andererseits. Zu beachten ist ebenfalls, dass ein psychologisches Spannungsfeld zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner existiert - die Einschaltung einer "dritten Person" kann hier also nur von Vorteil für alle Beteiligten sein.
Abschließend hat man als Unternehmen, das ein Inkassounternehmen beauftragt, zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise:
a) der Gläubiger (also in diesem Fall der Unternehmer) tritt an die Inkassofirma heran mit dem Auftrag einer Forderungsbeitreibung. Hierzu erteilt der Unternehmer dem Inkassobüro eine Handlungsvollmacht. In diesem Fall, bei erfolglosem Forderungseinzug, trägt der Unternehmer das Risiko.
b) Es gibt noch die Möglichkeit, als Unternehmer seine Forderungen an die Inkassofirma abzutreten - also zu verkaufen. Hier liegt das Risiko des erfolglosen Forderungseinzuges beim Inkassounternehmen.