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Das Inkasso wird den Bereichen der Finanzierung zugeordnet. Es beschreibt einen Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre. Inkasso ist der Einzug von Forderungen. Es wird zwischen verschiedenen Arten von Inkasso unterschieden, davon ist die bekannteste und häufigste Art das Forderungsinkasso, was überfällige Forderungen einzieht. Das einfache Inkasso beinhaltet Zahlungspapiere und mit überwachungsinkasso bezeichnet man eine überwachung von Forderungen, die momentan nicht erbracht werden können. Das dokumentäre Inkasso hat Handelspapiere zum Inhalt. Die Tätigkeiten der Inkassounternehmen unterscheiden sich in ihrer Form. Das Unternehmen kann im Auftrag handeln oder das Inkassobüro ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, im eigenen Namen Forderungen einzuziehen. Es ist auch ein Forderungskauf möglich, dabei ist eine Vollabtretung an das Inkassounternehmen ohne Zweckbindung gemeint. Die Durchführung des Inkasso setzt eine gesetzlich festgelegte Erlaubnispflicht voraus. Bei angemahnten Forderungen, die ein Kunde nicht begleicht, hat man die Möglichkeiten und das Recht den säumigen Betrag von einer zertifizierten Inkassogesellschaft einziehen zu lassen.
Ob Firmen oder Privatpersonen, Inkasso kann jeden treffen. Bei beiden wächst die Zahl derer, die von Forderungsausfällen betroffen sind. Viele Schuldner überschätzen ihre finanziellen Möglichkeiten und auch die Zahlungsmoral verschlechtert sich. Die Mehrheit der Inkassodienste treibt ausstehende Schulden per Post ein. Die Anschreiben dieser seriösen Firmen müssen auf jeden Fall sehr ernst genommen werden. Niemand muss sich vor Inkasso fürchten. Sind die Forderungen berechtigt, heißt die vernünftigste Devise Ruhe bewahren und verhandeln. Nur wer nicht reagiert, muss mit weiteren einschneidenden Schritten rechnen, zu denen Lohnpfändungen oder der Besuch des Gerichtsvollziehers gehören. Diese unnötigen Maßnahmen kosten viel Geld. Die Inkassounternehmen vereinbaren mit den jeweiligen Auftraggebern eine entsprechende Provision für ihre Tätigkeit. Diese ist von Fall zu Fall unterschiedlich, da keine, wie beispielsweise bei Rechtsanwälten übliche, Gebührentabelle existiert. Das Unternehmen orientiert sich meistens am anwaltlichen Vergütungssystem, bei der sich die Vergütung an die Summe der Hauptforderung anpasst und staffelt. Man spricht von der sogenannten Pauschalvergütung, die sämtliche erbrachte Leistungen einschließt. Möglich sind aber auch Vergleichsvergütungen, die bei Abschluss eines Vergleichs vereinbart werden oder Vergütungen, die kombiniert sind mit dem Erfolg der Einzugsforderung und die Vergütung nach Einzelleistungen. Jede dieser Formen ist angelehnt an die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, kurz RVG. Sollte die Forderung schon gerichtlich tituliert sein, ist es ein nachgerichtlicher Forderungseinzug, hier hängt die Höhe der Provision für die Inkassofirma davon ab, in welchem Umfang anfallende Gerichtskosten oder die Kosten für einen Gerichtsvollzieher vom beauftragten Unternehmen übernommen werden.
Welcher Teil der Kosten, die beim Inkasso anfallen, vom Schuldner erstattet werden muss, ist nicht abhängig von der Vergütungsvereinbarung, die zwischen Inkassofirma und Auftraggeber festgelegt wurde. Der Schuldner muss generell für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nach den entsprechenden Paragrafen des BGB aufkommen. Die Höhe, in der der Schuldner die Inkassofirma vergüten muss, ist nicht gesetzlich festgelegt, eine Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es nicht. Oft wird argumentiert, dass die Höhe des Entgeldes für das durchgeführte Inkasso nicht höher als die Anwaltsgebühren sein darf. Für dieses Argument ist aber keine rechtliche Grundlage vorhanden. Die Vergütung sollte sich allerdings im üblichen Rahmen halten, dazu kann die Höhe der anwaltlichen Vergütung als Leitfaden dienen.